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Hier finden Sie die Beweise, dass die SPD dem organisierten Kindersex in Europa durch seine
Machtstrukturen auch in Staatsanwaltschaften und Gerichten bewusst und gewollt Schutz gewährt.
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präsentiert:
Faschistenfickel
Richterin am Amtsgericht Bielefeld
Michaela Kaminski
Straftaten deutscher Ämter und
Behörden
Urkundenfälschung gem. § 267 StGB
Worum es geht
Um die Richterin Kaminski am Amtsgericht Bielefeld,
die ein Gerichtsprotokoll
und sogar das Urteil gefälscht hatte.
Aus ihrer Sicht war das notwendig um zu vertuschen,
dass das Urteil bereits VOR
der Verhandlung geschrieben war!
Bitte sorgfältig zwischen Urteil und Protokoll unterscheiden!
Von
beiden sind jeweils Original und Fälschung vorhanden.
Strittig ist jeweils nur das
Datum.
Jetzt zuerst die beiden Datumsversionen vom Urteil:
Das war das Urteil.
Nun zum Protokoll.
Der Unterschied besteht wieder nur im Datum:
Seltsam …
Das gleiche Dokument, einmal mit und einmal ohne korrigiertes Datum!
Wenn mir nach
der Erstellung des Urteils die Urkunden (von Urteil und Protokoll)
ohne
Korrektur zugesandt wurden …
-
nur noch eine Fälschung
sein!
Wir halten als Tatsache fest:
Urteil und Protokoll wurden gefälscht!
Meine
Behauptung dazu:
(in der
Sache gab es sowieso nur einen (1)
Hauptverhandlungstermin/Gerichtstag)
Die Richterin Kaminski arbeitete mit Vorgesetzten
vor der Verhandlung ein Urteil
aus .
Hinterher vergaß man,
das Datum wieder zu korrigieren und so fand
es Eingang
in die Urteilsurkunde.
Das Urteil wurde versandt und das Datum fiel auf
und führte
zur Beschwerde.
Erst daraufhin wurden Urteil und Protokoll geändert
um die Straftat
des Vorab-
(Rechtsbeugung – ein Verbrechen) zu vertuschen:
Oder hatte jemand die Urkunden
lediglich im Nachhinein
schlicht und ohne Hintergedanken
korrigiert?
Und kann man die Intention des Täters beweisen?
Nein! -
und:
Ja! – das Verbrechen lässt sich beweisen:
Wer hat also das Urteil
gefälscht?
Qui bono (wem nutzt es)?
Auch das läßt sich ermitteln!
Durch eine handschriftliche
Verfügung von Richterin Kaminski, verfasst am 28.03.2008
Es sind die gleich folgenden
Aktenseiten 221 und 223
Auf S. 221 ist unter „2a“
der Hinweis „Urteil korrigieren“.
Sehen Sie sich die
Punkte a bis e einzeln an
und vergleichen
Sie mit dem nachfolgenden Dokument:
a) Dieser Hinweis ist eindeutig mit einem anderen,
dünneren Stift nachträglich hinzugefügt worden.
b) Auch läuft die Schrift leicht quer.
Beim Nachtragen hatte die Schreiberin eine andere Position
zum Papier als beim Schreiben
des vorherigen Textes
– daher ist die Schrift beim Nachtrag quergelaufen.
c) Da sie
die Bemerkung nachträglich dazwischen quetschte,
musste sie der Bemerkung
auch eine
neue Ordnungsnummer geben: 2a (!)
Der Hinweis wurde nachträglich „hineingequetscht“
um den Eindruck zu erwecken,
sie hätte die Änderung noch vor der Aussendung des Urteils
veranlasst.
d) Die Lücke zwischen den Absätzen ist nicht mehr vorhanden.
e) Es ist
die Handschrift der Richterin Kaminski
Nun
aber zur Seite 221:
Nächster
Schritt:
Das Urteil wurde vom Schreibbüro am 31.03.2008 erstellt.
Dazu die Seite 223,
Verfügung der Richterin Kaminski:
Also, das Datum der vom Schreibbüro des Amtsgerichts
erstellten Urteilsurkunde war der 31.03.2008
und bezieht sich auf Urteil und Protokoll vom 07.03.2008,
gemäß der handschriftlichen, richterlichen Verfügung vom 28.03.2008.
Achten Sie bitte nun auf den von mir gelb markierten Text vom Schreibbüro:
„Pr. + U. 07.03.2008“
Diese Zustellungsurkunde wurde von der Büroassistenz/Schreibbüro ausgestellt
– für
den Postdienst.
(Die Büroassistenz hat sich
extra die Mühe gemacht,
für die Zustellungsurkunde
das Datum von Protokoll und Urkunde
zu
vermerken,
musste dafür also die Urkunden
eingesehen haben!)
Auf der Rückseite hat der Postbeamte vermerkt,
den Brief am 02.04.2008
zugestellt zu haben.
Wichtig an der Zustellungsurkunde:
„Pr. + U. 07.03.2008“
Das heisst:
Protokoll
und Urteil vom 07.03.2008
Diese Zustellungsurkunde beweist,
dass bei der Erstellung
des Urteils
die Urteilsurschrift und alle Ausfertigungen
das Datum vom 07.03.2008
trugen
– wie wir auch auf dem Urkundenvergleich bereits gesehen hatten.
Hätte die Verfügung
bereits
vor der Urteilsausfertigung den Vermerk (Urteil korrigieren) gehabt,
dann
hätte die Büroassistenz DAS KORRIGIERTE URTEIL noch einmal
der
Richterin zur Unterschrift vorlegen müssen.
Ein Urteil wird so oft wieder vorgelegt,
bis die Richterin mit der Ausfertigung einverstanden ist
– die sie dann auch unterschreibt.
Anschließend
hätte sie das unterschriebene Urteil
bestimmt nicht mehr mit der Verfügung „Urteil
korrigieren“
an die Büroassistenz zurückgereicht!
Außerdem:
zwischen der Verfügung
(für den Schreibdienst) der Richterin Kaminski
und der Erstellung des Urteils durch
den Schreibdienst liegen drei Tage:
28.03.2008 bis zum 31.03.2008
Und zwar sind es
die Tage Freitag (der 28.) bis Montag (der 31.)
Hätte der Schreibdienst zwischen der Erstellung des Vermerks „Urteil korrigieren“
und der Ausfertigung des Urteils die Korrektur einbringen sollen,
was hätte dann von Freitag auf Montag passieren müssen?
1. Richterin
schreibt Verfügung mit Vermerk „Urteil korrigieren“
2. Verfügung wird der Poststelle
gegeben
3. Poststelle gibt die Verfügung beim Schreibdienst ab
4. Schreibdienst korrigiert
das Urteil
5. Urteil geht zur Poststelle und dann an die Richterin
6. Richterin prüft
und unterschreibt das Urteil
7. Urteil wieder an die Poststelle und dann an den Schreibdienst
8.
Schreibdienst prüft und beglaubigt das Urteil
Und
das von Freitag auf Montag!
Damit ist bewiesen,
dass Richterin Kaminski den Zusatz „2a) Urteil korrigieren“ erst geschrieben hatte,
nachdem das Schreibbüro Urteil und Protokoll längst ausgefertigt und versandt hatte.
Welchen Sinn macht es, wenn eine Richterin lange nach dem Versand von Urteil und Protokoll
einen solchen Zusatz in die Akte einbringt?
Dadurch sollte in der von ihr befürchteten nächsten Instanz, der Richter,
der ihr Urteil anhand meines Rechtsmittels überprüft,
den Eindruck erhalten, sie hätte dem Schreibbüro eine Anweisung gegeben,
das Urteil zu korrigieren -
Damit wäre dann für den Vorwurf, das Urteil vorab ausgestellt zu haben, eine plausible Ausrede gefunden.
Wozu hätte Richterin Kaminski das Risiko einer Straftat (Urkundenfälschung) nötig gehabt,
wenn nicht um das Verbrechen eines vorab ausgestellten/abgesprochenen Urteils zu vertuschen?
Einen simplen Fehler wie ein falsches Datum hätte Richterin Kaminski viel einfacher
im Wege eines sogenannten Berichtigungsbeschlusses korrigieren können!
Antwort:
Ein Urteil mit Vorgesetzten vorab auszuarbeiten und dann zu vergessen,
das Datum auf den Tag der Hauptverhandlung vorzudatieren,
hätte sie vor ihren Mit-
-
wir werden gleich noch sehen, warum!
Nach diesem
Beweis der Urkundenfälschung
nun
noch ein klarer Hinweis
auf
Urkundenfälschung im Urteil:
Auf den acht Seiten Urteil findet sich
nicht eine einzige
Erwähnung (!)
über irgendein Vorkommnis der Verhandlung.
Über Anträge, über Aussagen,
Belastendes oder Entlastendes,
oder sonst irgend eine Sache (oder ein Zeuge),
die
nicht schon vor der Verhandlung geschrieben wurde.
War die Verhandlung einfach nur so unspektakulär und kurz,
dass zufällig kein einziges
Ereignis der Verhandlung
Eingang ins Urteil fand?
Richterin Kaminski fand die Verhandlung
durchaus nicht unspektakulär
– sie verklagte mich nämlich wegen diverser Vorkommnisse
in der Verhandlung.
Hören wir doch gleich einmal hinein,
was Richterin Kaminski über
die Verhandlung
nach zweieinhalb Jahren noch wusste.
Sie befand nämlich,
die Verhandlung
sei lang gewesen
– und anstrengend!
Bitte anklicken:
Bedenken Sie:
an Urteilsurschrift und Protokoll kommen nur ganz wenige Justizbeschäftigte
mit Zutritt zum Archiv heran!
Die bisherigen Fakten:
Urteil und Protokoll wurden gefälscht!
Der Nachtrag in der Verfügung („Urteil korrigieren“)
stammt von der Richterin Kaminski.
Der Hinweis („Urteil korrigieren“) wurde nachträglich eingefügt.
Da die Urteilsabschriften
mit dem Datum vom 07.03.2008 versandt wurden,
hatte jemand nach der Erstellung des Urteils
die auf der Geschäftsstelle liegende Urschrift verändert.
Ja, lang und anstrengend also.
Wie gesagt, ganz unspektakulär war die Verhandlung
wohl doch nicht.
„So etwas habe sie in zehn Jahren als Richterin noch nie erlebt“
werden wir jetzt noch von ihr hören:
(Als Hinweis:
Meinen Antrag auf Befangenheit
der Richterin interpretierte sie als Beleidigung
– nachdem sie u.a. auch den Befangenheitsantrag
ignoriert hatte,
äußerte ich anläßlich der Urteilsverkündung,
sie sei nicht meine
gesetzliche Richterin)
Hören
wir uns das mal an, bitte anklicken:
Aber offenkundig hat das alles
nicht für eine (1) einzige Erwähnung im Urteil gereicht.
Nichts
findet sich im Urteil, das darauf schließen lässt,
das Urteil sei nach der Verhandlung
entstanden!
Das Datum des Original-
und es findet
sich trotz spektakulärer Ereignisse
nicht die geringste Erwähnung über irgendeinen
Sachverhalt
oder Anträge oder Aussagen, Zeugen,
Belastendes oder Entlastendes im
Urteil,
das nicht vor der Verhandlung bereits geschrieben war!
– das Urteil wurde eben wirklich vor der Verhandlung, am 07.03.2008, gefertigt!
Dafür
sprechen auch die Urkunden, die nachweisbar Originale sind
– nur nachweisbar gefälschte
Urkunden sprechen vom 10.03.2008
Jetzt soll nachgewiesen werden,
dass Richterin Kaminski nicht nur das Urteil,
sondern
auch das Protokoll gefälscht hat:
So ein Protokoll wird während der Gerichtsverhandlung
geschrieben – vom Protokollführer/Gerichtsschreiber.
Im vorliegenden Fall eine Protokollführerin,
die ausschließlich handschriftliche Notizen machte.
Mittendrin in den handschriftlichen
Seiten plötzlich
zwei maschinegeschriebene Seiten,
die Vorgänge während der Verhandlung
protokollieren.
Wo sind die handschriftlichen Notizen dazu,
weil die Protokollführerin
doch nur mit Kuli notierte?
Und wenn die Protokollführerin anschließend wegen schlechter Lesbarkeit
ihr Protokoll noch einmal auf Maschine übertragen hätte
(was NIE vorkommt -
-
Und zwar sind die Seiten des Protokolls
mit den Aktennummern 202 und 203
mit der
Maschine geschrieben.
Die maschinegeschriebenen Seiten befassen sich
mit einigen während
der Verhandlung gestellten Anträgen
und führen auch die dazugehörigen Beschlüsse
auf.
Die Protokollführerin hatte im handschriftlichen Teil
aber nicht einen einzigen
Antrag
und dazugehörigen Beschluss vermerkt!
Wie lassen sich die eingefügten
maschinegeschriebenen
Seiten erklären?
Dazu jetzt die korrekte und logische Erklärung:
Nach der Verhandlung fertigte die Richterin Kaminski
eine Strafanzeige gegen den
Angeklagten.
Diese ging zur Bearbeitung an die Staatsanwaltschaft.
Die wiederum schrieb
die Zollbeamten an,
die bei der Verhandlung als Zeugen geladen waren
(es waren trotz
Antrages nur Belastungszeugen
von der Richterin Kaminski zugelassen worden).
Diese
Zollbeamten machten nun gegenüber
der Staatsanwaltschaft Aussagen
– und stützten
sich dabei auf Notizen,
die sie während der Verhandlung gemacht hatten.
Ganz
wichtig fürs Verständnis:
Es
hatte also nicht nur die Protokollführerin Notizen gemacht
–
die Zollbeamten auch!
Die Aussagen der Zollbeamten
erreichten das Gericht
aber erst durch staatsanwaltschaftliche
Ermittlungen
– also deutlich nach der Niederschrift
von Protokoll und Ausfertigung
des Urteils.
Zudem hatte ich zwischenzeitlich dem Urteil widersprochen
– vor allem mit der Begründung
meine Anträge
seien nicht bearbeitet worden.
Die Notizen von Protokollführerin und Zollbeamten
deckten
sich nicht – dadurch wurde beweisbar,
dass die Richterin, wie vorgeworfen,
die Anträge
der Verteidigung komplett ignoriert hatte.
Die maschinegeschriebenen Seiten erfassen exakt,
was die Handnotizen der Protokollführerin
verheimlichen sollten,
die Zollbeamten aber erwähnen:
Dies war die Aussage der Zollbeamten
– nun noch der maschinegeschriebene Teil
des
gefälschten Gerichtsprotokolls
mit der gleichen Aussage
(Zoll
ist immer grün markiert, Gericht immer gelb):
Richterin Kaminski hatte gegen mich eine Klage wegen Beleidigung gefertigt
und erhoffte sich von den Zollbeamten, die Zeugen in der Verhandlung waren,
diese sollten mich gehörig belasten
-
Nun übergaben die Zollbeamten der Staatsanwaltschaft also die Notizen,
die in der Verhandlung gefertigt worden waren
-
die Richterin Kaminski auch.
Eben hatten Sie, werter Leser, grün markiert die Bemerkung des Zolls gelesen:
„Nachdem die Richterin nicht auf diesen Antrag einging …“
Diese von Zollbeamten bestätigte Mißachtung der Anträge der Verteidigung
versuchte die korrupte Richterin Kaminski mit dem nachträglichen Hinein-
der obigen, maschinengeschriebenen Seiten zu kontern:
plötzlich hatte die Richterin, laut (gefälschtem) Protokoll meine Anträge sehr wohl bearbeitet
-
Interessant auch
-
und lassen Sie dort, gemäß ihrer korrekten Erinnerung,
die Beschlagnahme von Kasse und Rechner zugeben,
sie bräuchte diese noch als Beweismittel.
Später wird sie diese Tatsache wieder verzweifelt leugnen
und weiß angeblich nichts mehr von einer Kasse und einem Rechner.
Auch klar:
Die SPD nutzt die Sache mit der Kasse und dem Rechner selbstverständlich,
um mir eine weitere Strafanzeige wegen Falscher Verdächtigung und Verleumdung reinzuwürgen
-
das Pack ist so dumm und kriegt wirklich nichts gebacken!
Weiter geht es!
-
die Aussage vom Zoll immer zuerst,
die die Richterin Kaminski nötigte,
auf den Antrag zur Ladung
der Zeugen der Verteidigung einzugehen:
(Zoll grün, Gericht
gelb)
Nachfolgend wird es doppelt interessant:
Die Zollbeamten legen mit ihren Notizen wieder vor,
also muss Richterin Kaminski wieder das Gerichtsprotokoll fälschen, dahingehend,
sie hätte die Anträge bearbeitet.
Aber diesmal kommt hinzu, dass der Zoll beschreibt,
Richterin Kaminski hätte die Anklage in der Verhandlung ausgeweitet.
Richterin Kaminski gibt auch zu, ich hätte dann Anträge auf Vertagung gestellt,
muss nun aber erklären, warum sie, trotz ausdrücklicher gesetzlicher Vorschrift,
den Anträgen der Verteidigung nicht stattgegeben hat.
Aber lesen wir doch erst einmal, wozu ein Richter verpflichtet ist,
wenn er die Anklage gegen einen Beschuldigten erweitert:
§ 265 der Strafprozeßordnung
Veränderung des rechtlichen Gesichtspunktes oder der
Sachlage
(1) Der Angeklagte darf nicht auf Grund eines anderen als des in der gerichtlich zugelassenen Anklage
angeführten Strafgesetzes verurteilt werden, ohne daß er zuvor auf die Veränderung
des rechtlichen Gesichtspunktes besonders hingewiesen
und ihm Gelegenheit zur Verteidigung gegeben worden ist.
(2) Ebenso ist zu verfahren, wenn sich erst in der Verhandlung vom Strafgesetz besonders vorgesehene Umstände ergeben, welche die Strafbarkeit erhöhen oder die Anordnung einer Maßregel der Besserung und Sicherung rechtfertigen.
(3) Bestreitet der Angeklagte unter der Behauptung, auf die Verteidigung nicht genügend vorbereitet zu sein,
neu hervorgetretene Umstände, welche die Anwendung eines schwereren Strafgesetzes
gegen den Angeklagten zulassen als des in der gerichtlich zugelassenen Anklage angeführten
oder die zu den im zweiten Absatz bezeichneten gehören,
so ist auf seinen Antrag die Hauptverhandlung auszusetzen.
(4) Auch sonst hat das Gericht auf Antrag oder von Amts wegen die Hauptverhandlung auszusetzen,
falls dies infolge der veränderten Sachlage zur genügenden Vorbereitung
der Anklage oder der Verteidigung angemessen erscheint.
Ja, Richterin Kaminski hatte mir eröffnet, die Anklage zu verschärfen!
Aber meinen Antrag auf Aussetzung der Verhandlung hatte sie abgelehnt
-
Da es keinen weiteren Gerichtstag gegeben hatte,
konnte die korrupte Kaminski hier nicht plötzlich einen weiteren Gerichtstag dazulügen!
Blieb ihr also nur, zuzugeben,
dass sie die Strafprozeßordnung, extra für mich, missachtet hatte.
Schauen wir es uns an:
Zuerst der Zoll in grün:
Dann das Gericht in gelb:
Zusammenfassung:
Jemand,
der Zugriffsmöglichkeiten auf die Urteilsurschrift hat,
nämlich Richterin Kaminski,
hatte das Datum nachträglich geändert.
Die Vergleiche der Schriften, die Sie gerade
gesehen haben,
beweisen,
dass Richterin Kaminski durch die
staatsanwaltschaftlichen
Aussagen des Zolls in Bedrängnis geriet,
denn diese standen im
krassen Widerspruch zum Gerichtsprotokoll.
Also fertigte Richterin Kaminski einfach
maschinegeschriebene Seiten lange nach der
Erstellung von Urteil und Gerichtsprotokoll
nach,
und heftete diese dem eigentlichen Gerichtsprotokoll an.
Handschriftlich,
wie das sonstige Gerichtsprotokoll,
konnte
Richterin Kaminski die Protokollseiten nicht fälschen,
da
das Fälschen der Handschrift der Gerichtsschreiberin
zu
mühsam und gefährlich gewesen wäre!
Vorteil: Schon passte das Gerichtsprotokoll wieder
zu
den Aussagen des Zolls über die Geschehnisse
in der Gerichtsverhandlung.
Nachteil:
Gerichtsprotokoll samt Urteil waren bereits versandt worden
und so
hinterliess die Fälschung neben einem Verdachtsmoment auch Spuren!
Das Faschistenfickel Richterin Kaminski und die SPD
begnügen sich nicht nur mit Prozessbetrug im Amt,
Rechtsbeugung, Urkundenfälschung im Amt,
sondern versuchen sich auch an Falscher Verdächtigung im Amt
und der Verfolgung Unschuldiger!
Nach dem Faschistenprozeß und dem vorab verfassten Urteil
wollten das Faschistenfickel
Richterin Kaminski und die SPD
ihrem Treiben noch die Krone aufsetzen:
Klar – gegen eine solches Urteil und einen solchen Faschistenprozeß geht man an.
Also war ich fristgerecht auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichtes in Bielefeld,
gab eine 10seitige Erklärung ab und ließ dort ein weiteres, 2seitiges Schreiben
zur Niederschrift anfertigen:
So, dank einer Niederschrift auf der Geschäftsstelle denkt man,
nun sei das Rechtsmittel wirksam eingelegt
-
denn die hat die ganze SPD im Rücken samt ihrer Vorgesetzten
Und muss eine Überprüfung ihrer Verbrechen nicht fürchten:
So geht das!
Einfach mal eben, siehe gelbe Markierung,
über jede Realität hinweggehen und
das Blaue vom Himmel herunterlügen!
Glauben Sie wirklich, werter Leser,
ein solches Vorgehen liesse sich als Richter durchziehen,
wenn eine fachliche Aufsicht und 2te Instanzen zu befürchten gewesen wären?
DAS ist die von Ihnen gewählte SPD,
die wie keine andere Partei
-
die Aktivisten gegen die organisierte Kindersex-
und uns mit jeder Art Rechtsbeugung und Polizeigewalt
bewusst und gewollt Aufklärung und Prävention erschwert!
Wenn ich als „Wessi“ Geschichten über die böse DDR höre
-
Nicht für diejenigen, die aktiv sind oder unerwünschte Informationen verbreiten!
Wer in NRW nicht spurt,
gegen den werden willkürliche Sachverhalte behauptet.
Wehrt man sich,
indem man alleine einen Antrag auf Besorgnis der Befangenheit stellt,
dann wird die Antragsbegründung: „nicht meine gesetzliche Richterin!“,
sofort umgemünzt in: „keine richtige Richterin“
und zum nächsten Verfahren genutzt.
(Rechtlich war Richterin Kaminski zu dem Zeitpunkt, wo sie meinen Befangenheitsantrag
unbeachtet gelassen hatte, nicht mehr meine gesetzliche Richterin!)
Es werden einem alle Unterlagen geraubt,
man muss jahrelang auf den Prozeß warten,
erhält dann zum Prozeß weder seine Unterlagen zurück noch seinen Rechner
und erhält auch kein Recht auf Akteneinsicht bei Gericht.
In der Verhandlung selbst werden die Anklagen ausgeweitet
und nur belastende Zeugen zugelassen.
Auf die erweiterte Anklage darf man sich auch nicht vorbereiten noch erhält man Akteneinsicht.
Die Gerichtsakten werden gefälscht und geschönt
und die Rechtsmittel Widerspruch und Rechtsbeschwerde,
obwohl zur Niederschrift beim Amtsgericht diktiert, werden verleugnet.
Alle eigenen Klagen, die man – wohlbegründet – einreicht,
enden damit, dass die zuständigen Staatsanwaltschaften
„keine hinreichenden Anhaltspunkte für Ermittlungen“ entdecken können!
Das gleiche Spiel bis hoch zum Bundesverfassungsgericht!
Klar -
-
Richterin Michaela Kaminski am Amtsgericht Bielefeld
hat Urteil und Protokoll nachträglich
gefälscht
um ihre Rechtsbeugung zu vertuschen.
Ihre extremen Straftaten Rechtsbeugung,
Urkundenfälschung, Amtsmißbrauch, etc.,
sind nur erklärbar mit der Weisung
und dem
Schutz ihrer Vorgesetzten
und der Macht der SPD über alle Behörden und Gerichte in
NRW!
Alles nur politischer
Schutzwall zur Verhinderung
der
Aufklärung der Zusammenhänge zwischen
Politik,
Verwaltung und Kinderstrich!
Werte
Leser, es ist nicht Ihre Welt,
aber
es gibt in der SPD bestimmte, mächtige Kreise,
die
für Sex mit Kindern jederzeit morden (lassen) würden!
Wenn Sie irgendwelche Informationen
über die Person der Richterin Kaminski am Amtsgericht Bielefeld haben
oder interessante
Gedanken zur Aufklärung beisteuern können,
mailen Sie bitte an diese Adresse:
parteiundjustiz@yandex.com