Partei und Justiz .de
parteiundjustiz.de
Hier finden Sie die Beweise, dass die SPD dem organisierten Kindersex in Europa durch seine
Machtstrukturen auch in Staatsanwaltschaften und Gerichten bewusst und gewollt Schutz gewährt.
Worum es geht
Es geht um den Faschistenknecht
Polizeihauptkommissar Rolf Bockermann
Polizei Bielefeld
Nachdem das Faschistenfickel Kirsten Erl, Richterin am Amtsgericht Essen,
bekannt aus einer unsäglichen RTL-
in Zusammenarbeit mit der Amtsanwältin Gogrewe von der Staatsanwaltschaft Essen,
nachweislich ein Schreiben von mir schlicht gefälscht hatte,
kam es zu einem Haftbefehl gegen mich.
Der Faschistenknecht PHK Bockermann von der Polizei Bielefeld,
ein besonders nutzloses Exemplar in der Beamtenschaft,
begab sich sodann, wie es seine Pflicht war, zur Vollstreckung des Haftbefehls.
Er traf mich zuhause nicht an und so telefonierte er mit mir
und bat mich zum freiwilligen Stelldichein.
Soweit kein Vorwurf, soweit hatte er alles richtig gemacht!
Dann machte ich auch alles richtig und übersandte dem Kommissar
die Beweise für meine völlige Unschuld
-
Er erhielt meine Email und telefonierte mich noch einmal bei der Arbeit an
-
Sie merken schon, werter Leser, jetzt wird es seltsam:
Entweder jemand ist schuldig und es liegt ein Haftbefehl vor
-
Oder es erfordert lediglich eines einzigen Blicks auf ein einziges Dokument
um festzustellen, dass jemand unschuldig ist
-
Für den Faschistenknecht Rolf Bockermann gibt es noch eine dritte Möglichkeit,
die er mir am Telefon auch gleich verkaufen wollte:
es interessiert ihn nicht, ob jemand schuldig ist oder nicht,
liegt ein Haftbefehl vor, dann vollstreckt er auch!
Der Straftatbestand „Verfolgung Unschuldiger“ scheint für dieses
saudumme Exemplar,
-
anstatt ihn bei der Müllabfuhr einzusetzen,
wo seine Arbeitseinstellung geradezu hilfreich gewesen wäre -
überhaupt kognitiv schwer erfassbar zu sein.
Meint er doch tatsächlich, ein Haftbefehl gäbe ihm das Recht,
gegen Gesetze verstoßen zu dürfen.
Wusste er zu dem Zeitpunkt doch längst und hatte es schriftlich vorliegen,
dass mindestens ein möglicher Justizfehler hier geprüft werden müsste.
Läge hingegen kein Justizfehler vor,
wäre nur noch die Möglichkeit verblieben,
dass ich die Gerichtsunterlagen gefälscht hätte,
um mich zu entlasten -
Eine genaue Prüfung des Sachverhaltes war also angebracht
und hätte ob des Legalitätsprinzips so oder so durchgeführt werden müssen.
Da die Bürger der BRD samt deren Beamten heutzutage keine Ahnung mehr davon haben,
was den Status eines Beamten überhaupt ausmacht,
werde ich den JURISTISCHEN BEAMTENSTATUS nachfolgend mit erläutern.
Klären wir doch zunächst, was die Straftat „Verfolgung Unschuldiger“ eigentlich ausmacht:
§ 344 Strafgesetzbuch „Verfolgung Unschuldiger“
§ 344 StGB hat folgenden Wortlaut:
(1) Wer als Amtsträger, der zur Mitwirkung an
einem Strafverfahren,
abgesehen von dem Verfahren zur Anordnung einer nicht freiheitsentziehenden Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. 8), berufen ist,
absichtlich oder wissentlich einen Unschuldigen oder jemanden,
der sonst nach dem Gesetz nicht strafrechtlich verfolgt werden darf, strafrechtlich verfolgt
oder auf eine solche Verfolgung hinwirkt, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren,
in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
Satz 1 gilt sinngemäß für einen Amtsträger,
der zur Mitwirkung an einem Verfahren zur Anordnung einer behördlichen Verwahrung berufen ist.
Soweit der Gesetzestext, nun die praktische Anwendung durch die Polizei Bielefeld, PHK Rolf Bockermann,
der zwar den Haftbefehl gegen mich nicht vollstreckt bekommt,
dafür aber sein Mütchen an meinen minderjährigen Kindern auslässt,
indem er sie, bewusst und gewollt -
mit polizeilichen Maßnahmen überzieht:
Stolz berichtet der kriminelle Beamte Rolf Bockermann seinen Vorgesetzten
von seiner Vorliebe für Heinrich Himmler`s Sippenhaftmodell.
Warum er nicht gleichermassen dienstbeflissen davon berichtet, Unterlagen erhalten
zu haben,
aus denen nicht nur meine Unschuld,
sondern vielmehr die Verbrechen von Beamten in Essen und Bielefeld hervorgehen,
liegt auf der Hand:
Rolf Bockermann wittert, korrupten Leuten eine Gefälligkeit erweisen zu können.
Aber von der Affinität zum kriminellen Milieu mal abgesehen -
sich über die Kinder von unschuldig Verfolgten herzumachen,
weil man den Vater nicht dingfest machen kann!
Für PHK Rolf Bockermann und seinen Kumpanen EKHK Boll die leichteste Übung!
Nun, hat der Polizeihauptkommissar Rolf Bockermann von der Polizei Bielefeld
denn die Familie und die minderjährigen Kinder (!) mit mehreren Besuchen tatsächlich belästigt
um das Ansehen der Familienmitglieder bei den Nachbarn
durch häufige polizeiliche Besuche und Nachfragen in der Nachbarschaft herabzuwürdigen?
Ja,
das hatte er ausgiebig praktiziert!
Was hat der Beamte Bockermann denn bezüglich der Beweise für meine Unschuld unternommen?
Bis
heute nichts!
Und mit den Unterlagen, die die Verbrechen seiner Kollegen an mir beweisen?
Auch
bis heute nichts!
Das heißt, der Beamte Bockermann beging zudem Strafvereitelung im
Amt!
Das ist mal so sicher wie seine Unterschrift unter dem vorhin gezeigten Dokument:
Das heisst also,
die Herren Bockermann und Boll, Polizei Bielefeld,
hetzen wochenlang im Auftrag der SPD hinter jemandem her,
dessen Unschuld ihnen im Fall eines leichten Vergehens (Beleidigung) bekannt ist,
belästigen gar so bewusst wie gewollt seine Familie
und unternehmen jeden Versuch, diese gezielt als „Kriminelle“ bei den Nachbarn in Verruf zu bringen,
lassen aber zeitgleich,
ebenfalls bewusst und gewollt,
die bereits zusammengestellten und präsentierten Beweise für schwere Verbrechen links liegen!
Haben die Bürger dieses Landes da nicht den völlig falschen Charakteren wichtige Ämter anvertraut?!
Nicht zu vergessen ist aber auch die Rolle seines Kollegen Boll,
des zuständigen Sachbearbeiters mit dem Dienstgrad eines Ersten Kriminalhauptkommissars.
Der hatte das Schreiben ebenfalls zur Kenntnis genommen und findet es offenkundig nicht ungewöhnlich,
dass neben polizeilich gesuchten unschuldigen (!) Personen
auch deren Kinder mit polizeilichen Maßnahmen überzogen werden.
DAS ist das Deutschland unserer Tage
für den Kreis der Aktivisten, der nicht akzeptiert,
dass sich eine selbsternannte, wenngleich leider von der Bevölkerung gewählte, Elite
an Kindern vergreift, sie organisiert entführt, vergewaltigt und verschwinden lässt! mehr …
Selbstverständlich sind die beiden Beamten vor Veröffentlichung dieser Beiträge hierüber
informiert worden.
Beiden Beamten wurde jahrelang Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben,
die ich gerne ungekürzt hier veröffentlicht hätte.
Leider sind beide Beamte nur mutig genug,
für politische Parteien und mit einer großen Organisation im Rücken
gegen politisch Verfolgte und gegen Kinder loszumarschieren.
Mutig genug, sich bei
den Bürgern dieses Landes, von deren Geldern beide leben,
zu verantworten, sind beide nicht!
Mutig genug für Recht und Gesetz einzutreten übrigens
auch nicht!
Wenn Sie die Beamten fragen möchten, warum diese sich an krimineller Hatz und Sippenhaft
beteiligen,
rufen Sie die Beamten doch unmittelbar an:
0521 – 545-
0521 – 545 -