Partei und Justiz .de
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Hier finden Sie die Beweise, dass die SPD dem organisierten Kindersex in Europa durch seine
Machtstrukturen auch in Staatsanwaltschaften und Gerichten bewusst und gewollt Schutz gewährt.
Allgemeines zu den auf der Hauptseite genannten Verbrechen
Jede gegen einen anderen begangene Straftat zieht unweigerlich einen Rechtsanspruch des Geschädigten
gegen den Schädiger nach sich -
Dieser Rechtsanspruch nennt sich RECHTSAUSGLEICH.
Der Geschädigte hat also einen Anspruch auf einen RECHTSAUSGLEICH für die Rechte oder Sachwerte,
die er verloren hat,
z.B. auch ein Recht auf Schmerzensgeld,
wenn sein Recht auf körperliche Unversehrtheit beschädigt worden war.
Was aber,
wenn der Schädiger, der Täter, der Staat selber
in Form seiner Einrichtungen und/oder seiner Staatsdiener ist?
Was,
wenn der Staat sich weigert oder gar unlautere Mittel einsetzt, um den Rechtsausgleich,
der seinem Interesse widerspricht,
zu verhindern?
Die Rechte des Geschädigten verfallen NICHT! noch müsste hier das Recht dem Unrecht weichen!
Gegen den Staat, der Unterdrücker geworden ist, darf der Bürger sogar erheblich robuster vorgehen
als er es gegen eine Privatperson dürfte (z.B. im Fall der Notwehr oder des Notstandes).
(uninteressant, möchte ich überspringen …)
Sie sehen in Ihrer Stadt öffentliche Gebäude
mit dem Schriftzug „parteiundjustiz.de“ beschriftet und
zahlreiche rohe Eier gegen die Fassaden geworfen!
Vielleicht ist sogar schon der Zutritt und die Nutzung dieser Gebäude
mittels mechanischer Sperren und
letztlich dem Ausbringen von asbesthaltigem Staub verunmöglicht worden?
Darüber sind Sie (zu Recht!) ärgerlich?!
Die Gebäude/Fassaden sind im Rahmen eines Vollzugs des Rechtsausgleiches (Pfändung)
rechtmäßig in meinen Besitz übergegangen und es obliegt nicht mehr
Ihren Gestaltungswünschen, wie die Gebäude fortan verwendet werden!
-
Während Sie als Bürger das letzte Jahrzehnt damit verbracht hatten,
den Straftätern der SPD alle Jahre wieder mittels Ihres Wahlkreuzes
die Lizenz zum organisierten Verbrechen in die Hand zu drücken,
sahen die Jahre für die Opfer auch Ihrer Handlungen ganz anders aus:
Hier sei zuerst einmal der vielen verschwundenen und vergewaltigten Kinder gedacht
-
gut geschützt von seinen Verbrecherfreunden aus der SPD,
leidlich geweidet! mehr …
Nebenbei:
für mich war es auch nicht gerade eine Freude,
-
in denen ich sämtlicher Rechte, auch aller Antragsrechte, beraubt war und bin.
Meinen kleinen Kindern erklären zu müssen, warum die Polizei mich mit Haftbefehl sucht.
Meiner (Ex-
(Danke, dass Du eine weite Strecke zu mir gehalten hattest! -
Einen Mordanschlag habe ich überlebt und drei Firmen
wurden so grundlos wie willentlich zerstört
(Entschuldigt, werte Mitarbeiter, dass
ich Euch damals nicht alles erzählen konnte,
damals lag mir erst ein Bruchteil der Beweise vor
-
Hier gehört es sich, dass ich mich auch bei meinen damaligen, sehr werten und geschätzten Kunden
für alle Unannehmlichkeiten entschuldigen möchte,
insbesondere bei denen, die Durchsuchungen über sich ergehen lassen mussten:
(Ich bitte sehr um Entschuldigung!)
Es war Ziel der immer wiederkehrenden
persönlichen Besuche von Polizeibeamten
bei mir privat
wie auch bei Nachbarn und von
behördlichen Aggressionen gegen meine Kunden,
mich bei allen Mitmenschen
zu einem Gestank zu machen und mich meiner Lebensgrundlagen zu berauben!
Jedermann kann sich heutzutage der exakten Hintergründe der staatlichen Verfolgung vergewissern:
Juristische Rechtfertigung und Beweisführung für die Anschuldigungen gegen
Richterin Kirsten Erl, Essen mehr …
Richterin Michaela Kaminski, Bielefeld mehr …
Richterin Nicole Recksiegel, Bielefeld mehr …
Amtsanwältin Gogrewe, Essen mehr …
Rolf Bockermann, Polizei Bielefeld mehr …
SPD Nordrhein-
BRD, Bundesrepublik Deutschland mehr …
Werden mit der Veröffentlichung dieser Webseite oder den bundesweiten Pfändungen
Straftaten begangen von der Beleidigung bis hin zu Sachbeschädigungen?
Nein!
Was ist mit den Ausdrücken Faschistenknecht/-
Der Tatbestand der Beleidigung ist im Gesetzbuch nicht definiert,
daher forderte das Bundesverfassungsgericht auch,
dass die Gerichte klare Merkmale aufstellen sollten, was eine Beleidigung überhaupt sei
-
noch halten sie sich an allgemeinen Merkmalen.
Die Beleidigung ist immer das, was der Richter gerade persönlich befindet!
Dennoch haben einige Merkmale den Weg bis in die aktuelle Rechtsliteratur gefunden,
also eher was für intellektuelle Übungen an den Universitäten:
1. Die Beleidigung darf dem Beweis nicht zugänglich sein
Diese Regel gilt nur und allein deshalb allgemein,
weil sie den Bereich zu anderen Straftaten wie Üble Nachrede abgrenzt und nicht etwa,
weil die Richter sich Regeln unterwerfen wollten.
Anwendung hier:
Meine kompletten Anschuldigungen gegen die Beamten sind dem Beweis zugänglich und
sogar bewiesen.
Ergo kann es sich nicht um Beleidigungen handeln.
Die Begriffe Faschistenknecht/-
denn es war keineswegs ich selber, der
a Prozessbetrügereien geplant und durchgeführt und
b Gerichtsakten gefälscht und Falschanklagen ausgearbeitet und
c jedwedes Antragsrecht für Verfolgte ausgehebelt und
d diese bewusst und gewollt zu Unrecht ins Gefängnis gebracht und
e Absprachen zwischen Gutachter, Zeugen und Gericht außerhalb der Verhandlung eingestielt und
f die minderjährigen Kinder von Unschuldigen, deren Familie und Nachbarn bewusst und gewollt
belästigt und über den Unschuldigen wider besseres Wissen (!) verbreitet hätte, er sei kriminell und würde gesucht!
Wer also als Beamter heutzutage mit aller Gewalt selbst Freisler in den Schatten stellt,
der prügelt sich doch regelrecht darum, Faschistenknecht/-
Schließlich wendet er sogar Gewalt an, um diesem Profil zu entsprechen.
Jedes Schwein auf jedem Bauernhof könnte sonst verlangen,
„stolzer Araberhengst“ genannt zu werden!
2. Die Beleidigung zielt darauf ab, den sozialen Status der Person zu unterminieren!
Generell gilt:
Was jemand nicht hat, kann man ihm auch nicht wegnehmen!
Sehen Sie sich die Liste der Verbrechen der korrupten Beamten an!
Und das ist nur die äußerst seltene Gelegenheit,
bei der sie erwischt worden sind und zusätzlich Beweise gesichert werden konnten!
Ein sozialer Wert kann nur ein Wert sein, der Bezug auf die Gesellschaft,
mindestens das Verhältnis zu einer potentiellen zweiten Person nimmt!
Welchen Wert also hat Richterin Kaminski,
die ein Urteil vorab ausgestellt und selbst nach dem erlogenen Urteilsdatum
noch Veränderungen vorgenommen hat um ihr Verbrechen zu verdecken
-
Hier einmal der Richter-
als die Gesellschaft der Bürger in D es für gut befand, ihr ein wichtiges Amt anzuvertrauen,
definitiv nicht mit der Vorgabe, sie solle es zu ihrer Willkür und ihrem Profit missbrauchen:
„Ich schwöre,
das Richteramt getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland,
getreu der Verfassung für das Land Nordrhein-
und getreu dem Gesetz auszuüben,
nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen
und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen“
Na …?
Wurden Sie in irgendeiner Weise an das Verhalten der korrupten Beamten erinnert?
Der soziale Wert eines Beamten der heutigen BRD,
der sein Amt mit dem Sklavengeist eines
Richters weit unterhalb des Niveaus des Volksgerichtshofes ausübt,
so wie die Faschistenfickel Erl, Kaminski und Recksiegel,
im Bestreben einer kriminellen Bande von Kindervergewaltigern zu helfen
-
Das soziale Ansehen einer solchen Person sollte durch die Wahrheit herabgewürdigt werden?
Wieso sollte das strafbar sein?
Das ist, als würde eine Strafandrohung dafür gelten,
längst überfälliges Gammelfleisch entsorgt zu haben!
-
an die Bürger des Landes NRW, verkauft haben!
Andere ehrverletzende Delikte wie Üble Nachrede, Verleumdung, etc.?
Dafür gilt,
diese Delikte dürfen nicht zu beweisen sein oder müssen wider besseres Wissen begangen werden.
Da die Anschuldigungen bewiesen sind,
können sie auch nicht „wider besseres Wissen“ begangen worden sein!
„wider besseres Wissen“ trifft allein auf die Handlungen der korrupten Beamten zu!
Könnten die Pfändungen und die Verwertung strafbar sein?
Dazu müsste man sich zuerst einmal die Rechtsgrundlage genau ansehen:
Die SPD in NRW hatte bewusst und gewollt ihre Klaviatur der Administration eingesetzt,
um mit rechtswidrigen Mitteln rechtswidrige Ziele zu erreichen.
Anschließend aber, als ihre Verbrechen geprüft, bewertet und geahndet werden sollten,
da verweigerte die SPD mir meine gesetzliche Rechtswege-
Jedes Gericht bis hin zum Bundesverfassungsgericht gab vor
-
keine Verbrechen, nein, nicht einmal ein kleines Vergehen
und selbst keinen simplen Grundrechtseingriff erkennen zu können.
Die privat eingereichten Klagen sind bis heute, viele Jahre danach,
immer noch in der ersten Bearbeitungsstufe bei den Gerichten,
wenn nicht gar überhaupt kategorisch abgelehnt.
Das verweigert mir zwar meine Rechtswege-
eröffnet mir aber andere Wege:
denn nun, nach Ausschöpfung aller anderen Wege,
unterliegen meine Rechtsfälle nicht mehr den Gesetzen der BRD.
Der Staat also,
der Verbrechen begeht und dafür vielfach das Gesetz bricht,
kann nicht anschließend kommen und bei der Aufklärung und Ahndung der Verbrechen
darauf beharren, es müsste der Rechtsweg eingehalten werden.
Wäre dem so, dann könnte der Staat leichthin alle seine Ziele
mit rechtswidrigen Mitteln durchsetzen,
indem er durch das Missachten der Gesetze alle unrechtmäßigen Vorteile für sich beansprucht,
nur um im Anschluß sofort wieder auf die Beachtung der Gesetze zu beharren,
damit seine Verbrechen ungesühnt bleiben.
Ein solches Vorgehen wird durch zwei grundgesetzliche Schranken verhindert:
Den Gleichheitsgrundsatz und
die Bindung der staatlichen Gewalten an Recht und Gesetz!
Das bedeutet:
die Möglichkeit, mein Recht durchzusetzen, mag zwar unsicher sein
-
die geltenden Gesetze nicht beachten!
Zudem gelten für mich rechtfertigender Notstand und Notwehrrechte
sowie der Rechtsgrundsatz, dass das Recht dem Unrecht nicht weichen muss!
Jegliches Eigentum des Bundes, des Landes NRW und der SPD darf also
von mir auf Grundlage eigenen Rechtsempfindens rechtmäßigerweise gepfändet werden
-
Notarztwagen einer Einrichtung des Landes sowie im Einsatz befindliche Polizeifahrzeuge
dürfte ich also nicht pfänden,
weitgehend alles andere aber schon!
Exakt diese Gedanken stützt der Artikel 19, Abs. 4 des Grundgesetzes:
(4) Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt,
so steht ihm der Rechtsweg offen.
Soweit eine andere Zuständigkeit nicht begründet ist, ist der ordentliche Rechtsweg gegeben.
Artikel 10 Abs. 2 Satz 2 bleibt unberührt.
Also ist der „ordentliche Rechtsweg“, ohne Ausnahme einer Personengruppe,
grundsätzlich und immer zu ermöglichen!
Und was sagt das Grundgesetz, wenn dieses Grundrecht dennoch nicht greift?
Fordert es dann dazu auf, alle Ansprüche aufzugeben?
Selbstverständlich waren die Macher des Grundgesetzes mit faschistischen Werkzeugen bekannt
-
unter dem Eindruck der Verkommenheit des nationalsozialistischen Rechtswesens!
Daher gaben sie dem Satz „Soweit eine andere Zuständigkeit nicht begründet ist …“
dieselbe Rechtskraft wie der Vorgabe des „ordentlichen Rechtsweges“!
Werter Leser, Sie konnten sich selber vergewissern, dass die SPD für unliebsame Personen
einen „zweiten Rechtsweg“ geschaffen hat
-
Für mich (wie für einige andere auch!)
gilt weder die Möglichkeit eines Rechtsweges … noch könnte man diesen als „ordentlich“ bezeichnen!
Daher steht mir die grundgesetzlich gesicherte Möglichkeit zu,
„eine andere Zuständigkeit zu begründen“!
Was ansonsten angeblich „beleidigende Äußerungen“ betrifft, so sei darauf verwiesen,
dass diese in direktem Zusammenhang mit den schweren Verbrechen (!) der korrupten Beamten
stehen, dazu eine Entscheidung des Bverfg:
„Auf die Berufung des Beschwerdeführers wurde das landgerichtliche Urteil aufgehoben;
der Widerruf der ehrkränkenden Äußerungen könne nicht beansprucht werden, "weil diese
Äußerungen im Rahmen der Rechtsverteidigung des Beklagten als Angeklagtem in einem
Strafverfahren" gefallen seien. Das Oberlandesgericht stützte seine Auffassung -
Selbst jemand, der mir also abspräche,
ein Recht auf Durchsetzung meiner Rechte nach anderen Zuständigkeiten zu begründen,
müsste hier einräumen,
dass ich meine Rechte weiter verfolgen darf.
Dazu darf ich in stetig steigendem Maße höhere Rechtsgüter gemäß Notstand verletzen
-
Eine richterliche Ehrstellung wurde und wird von mir auch nicht verletzt,
da es die Richter selber waren, die durch ihre in verbrecherischer Weise ausgeübte Amtsführung
die richterliche Ehrstellung durch den tiefsten Schmutz gezogen hatten,
den die Rechtsgeschichte menschlichem Wissen zur Verfügung stellen könnte!
Andere Versuche der Konfliktbewältigung
Im Jahr 2014 hatte ich versucht,
mein Recht auf freie Meinungsäußerung zu nutzen,
mich an öffentliche Orte zu begeben und mit kleinen Aufstellern die Öffentlichkeit über
die Tatsachen zu informieren.
So stellte ich mich vor die Gerichtszentren, u.a. der Städte Detmold, Paderborn, Hamm, Düsseldorf und Essen.
Dabei hatte ich kleine Holzaufsteller mit DIN A4-
enthielten samt wechselweiser Botschaften.
Zusätzlich bedruckte Zettel, die eindeutig und zweifelsfrei nur die Tatsachen auflisteten,
z.B. Rechtsbeugung bei Richterin Kaminski, Amtsgericht Bielefeld, mit Verweis auf erläuternde
Youtube-
-
Das Procedere war eigentlich immer das Gleiche:
Mitarbeiter kommen aus den Gerichten, befragen mich nach der Aktion.
Dann wurde ich aufgefordert, mich zu entfernen
-
Anschließend kam die Polizei, nahm mir meine Aufsteller samt Info-
Platzverweise.
In Paderborn wurde ich von einem Idioten namens Müller, PHK, sogar gewalttätig angegangen und verhaftet,
komplett untersucht, samt Hose runter, etc., und dann erst durfte ich,
ohne mein Eigentum, wieder los.
Selbstverständlich alles rechtmäßig!
Gesucht wurde angeblich nach Personalpapieren
-
ist mir bis heute ein Rätsel!
Anschließend folgten Strafbefehle der Staatsanwaltschaften wegen Beleidigung, Verleumdung, etc.
Jede Staatsanwaltschaft holte sich etwas anderes her,
aber keiner wollte es auf einen Prozeß ankommen lassen
-
Zwei der Staatsanwaltschaften, siehe nachfolgend, stellten sogar ein und waren immerhin so ehrlich,
zuzugeben, dass die Beweislage für eine Klageerhebung nicht ausreicht,
sprich: ich unschuldig sei:
Hier noch der Text des § 170 StPO:
§ 170 Entscheidung über eine Anklageerhebung
(1) Bieten die Ermittlungen genügenden Anlaß zur Erhebung der öffentlichen Klage,
so erhebt die Staatsanwaltschaft sie durch Einreichung einer Anklageschrift bei dem zuständigen Gericht.
(2) Andernfalls stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.
Hiervon setzt sie den Beschuldigten in Kenntnis,
wenn er als solcher vernommen worden ist oder ein Haftbefehl gegen ihn erlassen war;
dasselbe gilt, wenn er um einen Bescheid gebeten hat
oder wenn ein besonderes Interesse an der Bekanntgabe ersichtlich ist.
Ja, nachdem ich die Straftaten der Richter und ihrer Auftraggeber, der SPD, veröffentlicht hatte,
wollte plötzlich keine Staatsanwaltschaft mehr seltsame Spiele spielen
-
und arbeitet seitdem im Auftrag der SPD daran,
die 10-
Danach, so denken die Gerichte,
könnten sie schulterzuckend darauf verweisen, nichts mehr tun zu können!
Werter Leser, Sie werden verstehen,
dass ein solches Verhalten dem Staat nur zugestehen würde,
was eine kleine, selbsternannte „Elite“,
die sich die Infrastruktur der SPD nach Belieben zunutze machen darf,
nun für sich in Anspruch nimmt:
Kinder zu entführen, zu vergewaltigen und als Müll zu entsorgen und
unbequeme Personen zu entrechten und zu enteignen
-
In der SPD werkeln einige Netzwerke daran, sich am Bankensystem zu bereichern,
andere Netzwerke beuten die Energieversorgung aus,
wieder andere manipulieren die Immobilienmärkte
mithilfe der Einflußnahme in den Räten der Städte und Kreise, usw.
Und wenn Sie, werter Leser, denken, die Netzwerke (vermutlich aller Altparteien) würden,
sich streng an die Gesetze haltend, nur den rechtlichen Graubereich nutzen,
dann sollten Sie Naivität studieren.
Auch organisierte Kriminalität geniesst den Schutz von Staatsanwaltschaften und Ministerien
-
So gerät Deutschland langsam aber sicher zum Eldorado für Tunichtgute!
Und unsere „fleißigen Beamten“ sind, wieder einmal, die Steigbügelhalter
-
Den Gerichten, den Staatsanwaltschaften und Ministerien wurden die Beweise mundgerecht
und komplett ausgearbeitet vorgelegt
-
Würden die Richter dies so hinnehmen und den Mund darüber halten,
dass sie die Anweisungen jeweils von ihren, in einer politischen Partei befindlichen,
Behördenleitern erhalten hatten?
-
auf die Idee kamen,
mittels schwerer Verbrechen eine einzige, bestimmte Person mundtot machen zu wollen?!
Warum hatten die vielen Polizisten und Staatsanwälte,
die sich in die Thematik meiner Handlungen und Intentionen eingearbeitet hatten,
in Städten in ganz NRW -
nie die Initiative ergriffen und die mundgerecht vorgelegten, ja -
schwerer Verbrechen für eine Klageerhebung genutzt?
Nicht ein Einziger!
Glauben Sie wirklich, werter Leser,
dass alle Gerichte und Staatsanwaltschaften wider Vorschrift und besseres Wissen konzertiert handeln,
wenn nicht ein Dirigent die Anweisungen geben würde?
Jemand, der in allen Gremien gleichsam vertreten ist,
jemand, der gerade in den Ministerien das Sagen hat?!
Jemand mit der Macht, dass Richter bereitwillig Verbrechen begehen?!
Die SPD lässt grüßen!